Abends, nachts,
an Wochenenden
und Feiertagen
NUR IN NOTFÄLLEN!
Bitte rufen Sie hier nur in Notfällen an, wenn die Dringlichkeit keine Meldung zu den regulären Bereitschaftszeiten erlaubt, z. B. wenn durch ein Warten deutliche Einschränkungen oder weitere Folgeschäden entstehen (z. B. Wasserrohrbruch).