Informationspflichten in den Themenbereichen:
 
gemäß Artikel 13 DSGVO:

Informationspflichten

im Bereich der Wohnungsvermietung


Externer Datenschutzbeauftragter bestellt über
WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand Stuttgart GmbH
Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 / 16 34 54 10, Mail: dsb-wts@wts-vbw.de


Anbahnung und Durchführung eines Mietverhältnisses

1. Interessentenverwaltung
2. Mietverwaltung/Wohnungsbewirtschaftung
3. Abrechnung (Miete, Heiz- und Betriebskosten, etc.)


Rechtfertigung

1. Vertrag: Mietvertrag, Anbahnung Mietvertrag
2. Gesetz: Meldepflichten nach Meldegesetz, Buchführungspflicht nach HGB und Steuergesetzen, Heizkosten- und Betriebskostenverordnungverordnung


1. Intern

Vorstand
Weitere Abteilungen des Unternehmens, die mit der Verarbeitungstätigkeit bzgl. der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis beauftragt sind
Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungspflichten bzw. von diesem beauftragte Sachverständige Dritte
Datenschutzbeauftragter

2. Extern

IT-Dienstleister bzw. Softwaresystemhäuser für EDV-Anwendungen (z.B. externe IT-Administration, ERP-Systemhersteller, etc.)
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berater
Rechtsanwälte (Mieterstreitigkeiten, Inkasso, Räumung)
Messdienstleister
Handwerker (Instandhaltung, Modernisierung, Reparaturmaßnahmen)
Inkasso-Unternehmen
Banken
Fördergeber bei geförderten Wohnungen
Mietinteressenten bei Folgevermietung
Energieversorgungsunternehmen
Auskunfteien
WEG-Verwalter
Kooperationspartner im Rahmen des sozialen Managements
Hausmeister

3. Ämter und Behörden (sofern Daten auf gesetzlicher Grundlage angefordert werden bzw. bereitzustellen sind)

Landratsämter, Wohnungsämter, Gemeinden (für Sozialwohnungen/Wohnberechtigungsschein erforderlich)
Gerichte
Arge/Jobcenter
Einwohnermeldeamt


Es erfolgt keine Übermittlung in Staaten außerhalb der EU und ist auch nicht geplant.


1. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf:

1.1 Auskunft über Ihre gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten
1.2 Berichtigung Ihrer hinterlegten personenbezogenen Daten
1.3 Löschung Ihrer nicht mehr benötigten Daten
1.4 Einschränkung der Nutzung Ihrer Daten
1.5 Widerspruch (speziell bei zuvor gegebenen Einwilligungen)
1.6 Datenübertragbarkeit

2. Speicherdauer

2.1 Daten aufgrund von Vertragsanbahnung werden gelöscht, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt und gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Nachweisfristen der Löschung nicht entgegenstehen. Sofern Bonitätsabfragen bei der SCHUFA erfolgten, werden die Unterlagen hierzu 12 Monate aufbewahrt, damit wir gegenüber SCHUFA nachweisen können, dass ein berechtigtes Interesse für die Abfrage bestanden hat.
2.2 Während des bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgt die Speicherung nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.
2.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.

3.Widerruf bei Einwilligung

Erfolgt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung, können Sie die Einwilligung widerrufen. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt i.d.R. auf vertraglicher Grundlage bzw. aufgrund einer Vertragsanbahnung. Eine Einwilligung liegt in solchen Fällen nicht vor.

4. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

4.1 Gemäß Artikel 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder das BDSG verstößt.
4.2 Beschwerden richten Sie bitte an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711/6155410, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

5. Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten und die Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Anbahnung und Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich bzw. wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten zu erheben (z. B. Meldegesetze). Ohne diese Daten können wir den Vertrag nicht abschließen oder durchführen. Soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Erhebung dieser Daten bestehen, würden wir einen Gesetzesverstoß begehen, der ggf. straf- oder bußgeldbewehrt wäre.

6. Automatische Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.