Betrifft:

Betriebskosten und Mietbuchhaltung


02

Abmeldung / Anmeldung von Personen bei Auszug bzw. Einzug aus der/in die Wohnung

Eine Ab- oder Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt reicht nicht aus. Wir bitten die Mieter, uns eine Kopie der Ab- bzw. Anmeldebestätigung zu überlassen, da die Anzahl der Personen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Nebenkosten spielen.


03

Auszahlung bzw. Einzug der Nebenkostenabrechnungen?

Die Verrechnung der Nebenkostenabrechnung findet ca. 2-3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Abrechnung statt. Mieter, bei denen die Miete per Bankeinzug abgebucht wird, brauchen im Falle einer Nebenkostennachzahlung KEINE Überweisung tätigen. Die Nachzahlung wird vom Konto abgebucht.


05

Auszahlung der Dividenden?

Die Auszahlung der Dividende erfolgt automatisch. Die Guthaben werden ungefähr 4-6 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Dividendenabrechnung, der Saldenbestätigung sowie des Geschäftsberichts ausbezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass uns eine aktuelle Bankverbindung vorliegt. Sie brauchen uns die Bankverbindung nicht jährlich mitteilen, außer es liegt eine Änderung der Bankverbindung vor.


06

Warum ein Freistellungsauftrag?

Jeder Bürger kann derzeit im Jahr Zinsen bis zur Höhe von € 801,00 für Ledige oder € 1.602 für Verheiratete steuerfrei erhalten. Hierzu ist es erforderlich, dass sie bei jeder Bank, bei jeder Bausparkasse - überall, wo Sie Gelder angelegt haben und Zinsen bekommen - einen Freistellungsauftrag stellen. Liegt unserer Genossenschaft KEIN Freistellungsauftrag bei der Berechnung der Dividende vor, müssen wir Ihnen Steuern abziehen. Ist dies geschehen, können Sie im Zuge des Einkommenssteuer-Jahresausgleichs die bezahlten Steuern vom Finanzamt rückfordern. Die Abgabe des Freistellungsauftrags hat bis spätestens 31.05. des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie von unserem Herrn Fehrenbach, Tel. 0781/96869-87.

Thomas Fehrenbach
Buchhaltung
Tel.
0781/96869-87

Einen Vordruck des Freistellungsauftrags finden Sie hier (download PDF)


08

Warum bekomme ich noch eine Nebenkostenabrechnung, obwohl ich bereits ausgezogen bin?

Die Nebenkostenabrechnung werden rückwirkend erstellt. Wenn Sie ausgezogen sind, bekommen Sie noch anteilig eine Abrechnung für den Zeitraum zwischen der letzten Abrechnung und dem Auszugszeitpunkt.


09

Warum bekomme ich noch eine Nebenkostenabrechnung - ich bezahle doch bereits monatlich einen Betrag für Heiz- und Betriebskosten?

Sie bezahlen monatlich zur Kaltmiete einen Nebenkostenabschlag. Am Ende eines Jahres wird der tatsächliche Verbrauch der Nebenkosten in der Abrechnung ermittelt. Ist der tatsächliche Verbrauch höher als die Nebenkostenabschläge, kommt es zur Nachzahlung. Ist der tatsächliche Verbrauch niedriger als die Nebenkostenabschläge, bekommen Sie die zu viel bezahlten Abschläge als Guthaben auf Ihr Bankkonto erstattet.


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An wen kann ich mich wenden, wenn ich in Zahlungs-Schwierigkeiten bin?

Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unseren Herrn Fehrenbach, Tel. 0781/96869-87.

Thomas Fehrenbach
Buchhaltung
Tel.
0781/96869-87


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Wann und wie muss die Mietzahlung erfolgen?

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Miete innerhalb der ersten drei Werktage des Monats an uns zu entrichten ist.